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   FG München, 07.02.2012 - 6 K 867/09   

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https://dejure.org/2012,12873
FG München, 07.02.2012 - 6 K 867/09 (https://dejure.org/2012,12873)
FG München, Entscheidung vom 07.02.2012 - 6 K 867/09 (https://dejure.org/2012,12873)
FG München, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 6 K 867/09 (https://dejure.org/2012,12873)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abzug von Gebühren für die Gewährung von KfW-Darlehen und für stille Beteiligungen als sofortige Betriebsausgaben?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortiger Betriebsausgabenabzug der Gebühren für die Gewährung eines betrieblichen KfW-Darlehens, nicht aber für die Bearbeitungsgebühr bei Begründung einer stillen Beteiligung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sofortiger Betriebsausgabenabzug der Gebühren für die Gewährung eines betrieblichen KfW-Darlehens, nicht aber für die Bearbeitungsgebühr bei Begründung einer stillen Beteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gebühren bei KfW-Darlehen u. Begründung einer stillen Beteiligung

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Sofortiger Betriebsausgabenabzug von Gebühren für KfW-Darlehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1127
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.06.2011 - I R 7/10

    Rechnungsabgrenzung bei vom Darlehensnehmer zu zahlendem "Bearbeitungsentgelt" -

    Auszug aus FG München, 07.02.2012 - 6 K 867/09
    Mit Urteil vom 22. Juni 2011 I R 7/10, BStBl II 2011, 870 hat der Bundesfinanzhof (BFH) zu den Grundsätzen Stellung genommen, nach denen zu entscheiden ist, ob für Bearbeitungsgebühren/Entgelte beim Abschluss von Kreditverträgen (öffentlich gefördertes Darlehen) ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden ist oder nicht.
  • BFH, 27.07.2011 - I R 77/10

    Rechnungsabgrenzung bei Darlehen mit fallenden Zinssätzen - Aufnahme von sog.

    Auszug aus FG München, 07.02.2012 - 6 K 867/09
    Der I. Senat des Bundesfinanzhofs hat diese Rechtsprechung mit einem Fall fortgeführt, in dem die ordentliche Kündigung für den Darlehensnehmer und den Darlehensgeber ausgeschlossen war (BFH-Urteil vom 27. Juli 2011 I R 77/10, BFH/NV 2011, 2152).
  • BFH, 06.03.2003 - XI R 24/02

    Familiengesellschaft - Private Verwendung der Einlage eines stillen

    Auszug aus FG München, 07.02.2012 - 6 K 867/09
    Er hat daher - wie im Streitfall geschehen - in seiner Bilanz eine sonstige Verbindlichkeit in Höhe der stillen Einlage zu passivieren (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 2003 XI R 24/02, BStBl II 2003, 656 unter II. 1b).
  • BFH, 23.02.2000 - VIII R 40/98

    Ausgabeaufgeld für eine stille Beteiligung

    Auszug aus FG München, 07.02.2012 - 6 K 867/09
    Für Anschaffungskosten der Klägerin spricht auch die ständige Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH vom 23. Februar 2000 VIII R 40/98, BStBl II 2001, 24) nach der Anschaffungskosten vorliegen, wenn ein Kapitalanleger ein Aufgeld für eine stille Beteiligung bezahlt.
  • BFH, 21.01.2005 - VIII B 93/03

    Tatbestandsberichtigung; Rüge der Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus FG München, 07.02.2012 - 6 K 867/09
    c) Bei dieser Beurteilung geht der Senat davon aus, dass die Rechtsprechung des BFH zu Optionsrechten im Kraftfahrzeughandel (Recht, ein KFZ an den Verkäufer zurückzuverkaufen) zu keiner grundsätzlichen Rechtsprechungsänderung bei Darlehensgebühren führt (vgl. zur bisherigen Behandlung von Gebühren für das Recht zur vorzeitigen Kündigung BFH-Beschluss vom 21. Januar 2005 VIII B 93/03, BFH/NV 2005, 894).
  • BFH, 14.11.2012 - I R 19/12

    Aktiver RAP für Gebühren eines Darlehens und einer typisch stillen Beteiligung -

    Der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage hat das Finanzgericht (FG) München mit Urteil vom 7. Februar 2012 (6 K 867/09, veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1127) im Hinblick auf den für das Darlehen angesetzten RAP (11.987 DM) stattgegeben und hierbei auf das Urteil des erkennenden Senats vom 22. Juni 2011 I R 7/10 (BFHE 234, 168, BStBl II 2011, 870) Bezug genommen.
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